Gehorsamsprüfung - Hundeführerschein
Seit dem 1.1.2007 gilt in Hamburg die allgemeine Anleinpflicht.
Mit der im Hamburger Hundegesetz §4 vorgesehenen Gehorsamsprüfung können Sie Ihren Hund nach §9 von der Anleinpflicht befreien lassen.
Wege zur Leinenbefreiung
In der Hundeschule Altona führen drei Wege zur Leinenbefreiung.
- Prüfung: Ihr Hund ist gut erzogen, dann kann er gleich zur Prüfung angemeldet werden.
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Probeprüfung: Ihr Hund ist gut erzogen, Sie sind sich aber nicht so sicher,
ob er die Prüfung besteht. In einer Probeprüfung können Sie sich und Ihren Hund testen.
- Vorbereitungskurs: Ihr Hund ist ein netter Kerl, hält die Kommandos "Hier", "Fuß" und "Nein" aber eher für Vorschläge, die situationsbedingt mit seinen Interessen abgewogen werden. Dann werden Sie und Ihr Hund in einem Vorbereitungskurs für die Gehorsamsprüfung fit gemacht.
Inhalte der Gehorsamsprüfung
In der Gehorsamsprüfung werden Ihnen und Ihrem Hund keine unmöglichen Leistungen abverlangt. Sie sollen lediglich zeigen, dass Sie ein Team sind. Es werden Aufgaben gestellt, in denen Ihr Hund in unterschiedlichen Situationen zeigen soll, dass er auf Sie hört und Kommandos wie "Sitz", "Fuß" und das Kommen auf Abruf beherrscht. Die Prüfungsdauer beträgt ca. eine Stunde.

Informationen zur Gehorsamsprüfung
Dokumente zur Anleinpflicht und zur Gehorsamsprüfung im PDF-Format
