Gehorsamsprüfung - Hundeführerschein

Seit dem 1.1.2007 gilt in Hamburg die allgemeine Anleinpflicht.

Mit der im Hamburger Hundegesetz §4 vorgesehenen Gehorsamsprüfung können Sie Ihren Hund nach §9 von der Anleinpflicht befreien lassen.

Wege zur Leinenbefreiung

In der Hundeschule Altona führen drei Wege zur Leinenbefreiung.

Inhalte der Gehorsamsprüfung

In der Gehorsamsprüfung werden Ihnen und Ihrem Hund keine unmöglichen Leistungen abverlangt. Sie sollen lediglich zeigen, dass Sie ein Team sind. Es werden Aufgaben gestellt, in denen Ihr Hund in unterschiedlichen Situationen zeigen soll, dass er auf Sie hört und Kommandos wie "Sitz", "Fuß" und das Kommen auf Abruf beherrscht. Die Prüfungsdauer beträgt ca. eine Stunde.

Informationen zur Gehorsamsprüfung

Dokumente zur Anleinpflicht und zur Gehorsamsprüfung im PDF-Format

Hundegesetz

Anleinpflichten und Mitnahmeverbote

Online-Hunderegister

Anmeldung im Hunderegister der Bezirksverwaltung auf hamburg.de.

Hunderegister

Webdesign Hamburg

Hundeschule Altona, Julius-Leber-Str. 23, 22765 Hamburg | Tel.: 0157 - 741 756 73 | Email: info[at]hundeschule-altona.de

Sachverständiger für die Gehorsamsprüfung
nach §2 Abs.1 Hamburger Hundegesetz

Büro:
Mo bis Fr 10:00 - 17:00
Mobil: 0157 - 741 756 73

Trainingszeiten:
Termine nach Absprache in der Zeit von
Mi bis Fr 9:00 - 17:00
Sa, So  10:00 - 15:00